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Ist im Mietpreis die Kulturförderabgabe (Bettensteuer) der Stadt Köln enthalten?

Falls in unserem Angebot nicht extra ausgewiesen, beinhaltet der Gesamtpreis der Buchung keine Kulturförderabgabe. Für Aufenthalte unter 2 Monaten Dauer erhebt die Stadt Köln diese Abgabe in Höhe von 5% auf den Bruttologispreis. Bei Erbringung der von der Stadt geforderten Nachweise sind Geschäftsreisen ausgenommen. Wir verweisen auf die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Gesamtaufenthaltsdauer von länger als 2 Monaten das Meldegesetz des Landes NRW zur Anwendung kommt.

Ich reise beruflich. Muss ich die Kulturförderabgabe trotzdem entrichten?

Nein, beruflich Reisende sind von der Kulturförderabgabe befreit, wenn sie die erforderlichen Formulare spätestens bei Anreise (ausgefüllt und unterschrieben) bei uns abgeben. Andernfalls müssen wir die Abgabe einbehalten und an die Stadt Köln weiterleiten.

Hier können Sie die nötigen Formulare herunterladen:
Amtlicher Vordruck
(Für geschäftlich veranlasste Aufenthalte von angestellten Personen nur mit Nachweis über Zahlung durch den Arbeitgeber oder mit beigefügter unterschriebener Bescheinigung des Arbeitgebers.)
Amtlicher Vordruck

Wo kann ich mich über die Kulturförderabgabe der Stadt Köln informieren?

Auf den Seiten der Stadt Köln erhalten Sie alle nötigen Informationen:
Häufig gestellte Fragen zur Kulturförderabgabe

 

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