online buchen
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Ist im Mietpreis die Übernachtungssteuer (ehem. Kulturförderabgabe) der Stadt Köln enthalten?

Falls in unserem Angebot nicht extra ausgewiesen, beinhaltet der Gesamtpreis der Buchung keine Übernachtungssteuer. Für Aufenthalte unter 2 Monaten Dauer erhebt die Stadt Köln diese Abgabe in Höhe von 5% auf den Bruttologispreis.
Wir verweisen auf die Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Köln.

Ich reise beruflich. Muss ich die Übernachtungssteuer trotzdem entrichten?

Ja, ab Juli 2024 sind Geschäftsreisende nicht mehr von der Übernachtungssteuer befreit.

Wo kann ich mich über die Übernachtungssteuer der Stadt Köln informieren?

Auf den Seiten der Stadt Köln erhalten Sie alle nötigen Informationen:
Häufig gestellte Fragen zur Übernachtungssteuer

 

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