Falls in unserem Angebot nicht extra ausgewiesen, beinhaltet der Gesamtpreis der Buchung keine Übernachtungssteuer. Für Aufenthalte unter 2 Monaten Dauer erhebt die Stadt Köln diese Abgabe in Höhe von 5% auf den Bruttologispreis.
Wir verweisen auf die Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Köln.
Ja, ab Juli 2024 sind Geschäftsreisende nicht mehr von der Übernachtungssteuer befreit.
Auf den Seiten der Stadt Köln erhalten Sie alle nötigen Informationen:
Häufig gestellte Fragen zur Übernachtungssteuer
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